| | SN | für den Unterhaltsbeitrag an die Ehegattin während der Ehe: kombiniere UNTERHALTSPFLICHT & EHEGATTE; für den Unterhaltsbeitrag nach ausgesprochener Scheidung: kombiniere UNTERHALTSPFLICHT & GESCHIEDENE PERSON; für die Unterhaltspflicht während bzw. nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft: kombiniere UNTERHALTSPFLICHT & REGISTRIERTE PARTNERSCHAFT; für den Kinderunterhaltsbeitrag: kombiniere UNTERHALTSPFLICHT & KIND & Deskriptor des konkreten Teilaspektes, z.B. BETREUUNGSUNTERHALT, MÜNDIGKEIT |