GEMEINSCHAFTSRECHTLICHER BEGRIFF

  
SN
die Hierarchie, d.h. die Unterbegriffe (NT) zum Deskriptor GEMEINSCHAFTSRECHT, ist nicht vollständig; siehe auch die Deskriptoren in den verschiedenen Sachgebieten (z.B. VERTRAGSVERLETZUNGSKLAGE oder GENERALANWALT)
  
NT
DIENSTLEISTUNG VON ALLGEMEINEM INTERESSE
  
NT
SOZIALE VERGÜNSTIGUNGEN
  
BT
GEMEINSCHAFTSRECHT