ABSTRAKTE NORMENKONTROLLE

  
SN
bei Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen kantonale Erlasse im Sinne von Art. 82 BGG oder bei staatsrechtlichen Beschwerden gegen kantonale Erlasse im Sinne von Art. 84 OG benutze BESCHWERDE IN ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN oder STAATSRECHTLICHE BESCHWERDE & ANFECHTUNGSGEGENSTAND & ERLASS(GESETZ)
  
BT
NORMENKONTROLLE