TREU UND GLAUBEN

  
SN
Verhalten zwischen Privatpersonen, Verhalten von Privatpersonen den Behörden gegenüber sowie Verhalten der Behörden den Privatpersonen gegenüber im Sinne von Art. 5 Abs. 3 BV; unter diesem Deskriptor werden nur die Dokumente indexiert, die nicht unter seinen Unterbegriffen (NT) klassiert werden können
  
SA
VERFASSUNGSMÄSSIGES RECHT AUF TREU- UND GLAUBENSSCHUTZ
  
UF
[...]
  
NT
RECHTSMISSBRAUCH
  
NT
VERTRAUENSPRINZIP(VERKEHRSREGEL)
  
NT
VERTRAUENSPRINZIP(VERTRAGSAUSLEGUNG)
  
BT
ALLGEMEINER JURISTISCHER BEGRIFF