VERORDNUNG EU 604/2013

  
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Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist; wird ebenfalls für die Indexierung der Rechtsprechung ab September 2018 verwendet; vor diesem Datum reserviert für die Indexierung der Doktrin
  
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KATALOG DER VERORDNUNGEN DER EU