WEISUNG

  
SN
individuell-konkrete Weisung privaten oder öffentlichen Ursprungs; was die generell-abstrakten Weisungen anbelangt, die von einer Behörde ausgesprochen wurden, benutze VERWALTUNGSVERORDNUNG; was die generell-abstrakten Weisungen privaten Ursprungs anbelangt, benutze RICHTLINIE(ALLGEMEIN)
  
SA
KLAGEBEWILLIGUNG
  
UF
[...]
  
BT
ALLGEMEINER JURISTISCHER BEGRIFF