WIRKSAMKEIT

  
SN
reserviert für sehr allgemeine Fälle, in welchen sich die Frage bezüglich der Wirksamkeit eines Produktes oder einer Handlung zur Erreichung seines/ihres Zieles stellt, z.B. Wirksamkeit eines Medikamentes oder einer Massnahme; bei(Un)wirksamkeit des Vertrages: siehe NICHTIGKEIT und ANFECHTBARKEIT
  
SA
WIRKSAME BESCHWERDE
  
SA
WIRKSAME VERTRETUNG
  
SA
WIRKSTOFF
  
UF
[...]
  
BT
KOMPLEMENTÄRER BEGRIFF