Regeste
Art. 64 Abs. 1 lit. e BGBB; Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks, um darauf ein "Objekt des Naturschutzes" zu erhalten; Auslegung.
Art. 64 Abs. 1 lit. e BGBB ermöglicht es, eine Bewilligung für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu erlangen, um darauf "ein Objekt des Naturschutzes" zu erhalten. Die Auslegung der Bestimmung ergibt, dass eine bedrohte Tierart und der Lebensraum, in dem sich diese Art entwickelt, ein solches Objekt darstellen und in den Anwendungsbereich der Norm fallen. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach, eine privatrechtliche Stiftung, die als gemeinnützig anerkannt ist und beabsichtigt, die gefährdete Zwergohreule zu schützen und deren Lebensraum auf diesen Grundstücken zu erhalten, erhielt zu Recht eine Bewilligung zum Erwerb der Grundstücke in der Landwirtschaftszone, auf denen die Zwergohreule nistet und sich ernährt (E. 3-8).