Avviso importante:
Le versioni vecchie di Netscape non sono in grado di mostrare i grafici. La funzionalità della pagina web è comunque garantita. Se volesse utilizzare frequentemente questa pagina, le raccomandiamo di installare un browser aggiornato.
 

Regeste

1. In welchem Falle sind die schweizerischen Gerichte zuständig, Nebenfolgen (insbesondere Unterhaltsansprüche der Kinder) einer im Ausland ausgesprochenen Ehescheidung zu beurteilen? (Erw. 2).
2. Zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Kinder nach Art. 156 Abs. 2 ZGB sind in einem vom ausländischen Scheidungsprozess getrennten Nachverfahren auch die Kinder selbst legitimiert, ebenso zu einer diese Ansprüche betreffenden Abänderungsklage nach Art. 157 ZGB: beides jedenfalls in bezug auf den Unterhalt von der Klageanhebung an. (Erw. 3).
3. Solche Ansprüche bzw. höhere Ansprüche können grundsätzlich nicht mit Rückwirkung auf die Zeit vor der Klageanhebung geltend gemacht werden. (Erw. 4).

contenuto

documento intero
regesto: tedesco francese italiano

referenza

Articolo: Art. 156 Abs. 2 ZGB, Art. 157 ZGB