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Regeste

Raumplanung; Ausnahmebewilligung.
1. Art. 34 RPG, Art. 24 Abs. 2 RPG: selbständiges kantonales Recht. Nach Art. 34 RPG ist auch die Verletzung kantonalen Rechts aus dem Anwendungsbereich von Art. 24 RPG mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu rügen (E. 2).
2. Art. 24 Abs. 2 RPG; Bundesrecht, kantonales Recht. In dem eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 Abs. 2 RPG betreffenden Verfahren ist zu prüfen, ob die bundesrechtlichen und die sich an den bundesrechtlichen Rahmen haltenden kantonalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (E. 2).
3. Art. 24 Abs. 2 RPG, teilweise Änderung. Für die Beurteilung einer teilweisen Änderung sind die realen Nutzflächen und Rauminhalte einander gegenüberzustellen. Massgebend sind die gesamten Umstände und nicht nur die erklärten Absichten des Bauwilligen. Die Vergrösserung eines Ferienhauses um rund einen Drittel ist nicht mehr eine geringfügige Erweiterung i.S. von Art. 24 Abs. 2 RPG (E. 3).

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Articolo: Art. 24 Abs. 2 RPG, Art. 34 RPG, Art. 24 RPG

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