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Regeste

Unterlassungsbegehren in Patentstreitigkeiten; Voraussetzungen einer hinreichend bestimmten Formulierung des Verletzungsgegenstandes.
Unterlassungsklagen müssen auf das Verbot eines genau umschriebenen Verhaltens gerichtet sein; Formulierung von Unterlassungsbegehren im Patentverletzungsprozess (E. 3.3 und 3.4).
Der Verletzungsprozess dient nicht einer allgemeinen Definition des Schutzbereichs des Patents, sondern hat eine oder mehrere konkrete Verletzungen zum Gegenstand (E. 3.5).
Zu umfassend formulierte Begehren auf Unterlassung können nur insoweit auf das zulässige Mass eingeschränkt werden, als sie hinreichend klar formuliert sind (E. 3.6).