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Regeste
Art. 159 StGB. Begriff des Geschäftsführers.
Die dem Geschäftsführer eigene Befugnis zur selbständigen Verfügung über fremdes Vermögen umschliesst nicht nur die rechtliche Fürsorgepflicht für dieses Vermögen, sondern auch allgemeine Sorgfaltspflichten zu dessen Erhaltung.
Referenzen
Artikel:
Art. 159 StGB