Avviso importante:
Le versioni vecchie di Netscape non sono in grado di mostrare i grafici. La funzionalità della pagina web è comunque garantita. Se volesse utilizzare frequentemente questa pagina, le raccomandiamo di installare un browser aggiornato.
 

Regeste

Einsicht in ein Urteil der Asylrekurskommission mit Bekanntgabe des Spruchkörpers, Grundsatz der Justizöffentlichkeit; Art. 30 Abs. 3 BV, Bundesgesetz über die Archivierung, Reglement über die Archivierung beim Bundesverwaltungsgericht.
Einsichtsrecht in Archivgut während laufender Schutzfrist nach Archivierungsrecht (E. 3.2 und 3.4).
Bedeutung der Justizöffentlichkeit im Allgemeinen und in Bezug auf den Teilgehalt der Urteilsverkündung im Besondern (E. 3.3).
Die Urteilsbekanntgabe wird vom Archivierungsrecht nicht ausgeschlossen (E. 3.5).
Umfang und Beschränkungen des Anspruchs auf Kenntnisnahme von Urteilen: Der Anspruch schliesst den Spruchkörper ein, lässt indes Anonymisierungen und Abdeckungen zu (E. 3.6).
Im vorliegenden Fall ist das archivierte Urteil mit dem Spruchkörper in anonymisierter Form bekanntzugeben (E. 3.6).

contenuto

documento intero
regesto: tedesco francese italiano

referenza

Articolo: Art. 30 Abs. 3 BV