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Regeste

Urheberrechte an Werken der angewandten Kunst. Unlauterer Wettbewerb.
1. Internationale Streitigkeit aus Urheberrecht: Anwendbares Recht. Aktivlegitimation des Lizenznehmers nach Art. 9 Abs. 2 URG oder nach Vertrag? (E. I/1).
2. Art. 1 Abs. 2 und Art. 5 URG. Möbel können als Werke der angewandten Kunst geschützt sein, wenn über eine rein handwerkmässige oder industrielle Arbeit hinaus eine Leistung erbracht wird, die auf einer selbständigen, schöpferischen Tätigkeit beruht und sich als originell erweist (E. I/2a).
3. Umstände, unter denen dies nach dem Gesamteindruck der Möbel in mehreren Fällen zu bejahen (E. I/2b und c), in einem dagegen wegen Zweifeln zu verneinen ist (E. II/1a).
4. Art. 1 Abs. 1 UWG. Unlauterer Wettbewerb durch sklavische Nachahmung von Möbelstücken, die mit einer Ausnahme sogar urheberrechtlich geschützt sind (E. II/1b).
5. Art. 42 Abs. 2 OR. Schätzung des Schadens aus widerrechtlichen Möbelverkäufen (E. II/2).

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Articolo: Art. 9 Abs. 2 URG, Art. 1 Abs. 2 und Art. 5 URG, Art. 1 Abs. 1 UWG, Art. 42 Abs. 2 OR