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Regeste

Rechtsgleiche Besteuerung von Ehegatten und Konkubinatspaaren; ausnahmsweise zulässige Anwendung verfassungswidriger Bestimmungen.
Erhebliche steuerliche Mehrbelastung (25%) eines in ungetrennter Ehe lebenden Steuerpflichtigen gegenüber einem im Konkubinat lebenden Pflichtigen in gleichen Einkommensverhältnissen. Bestätigung der Veranlagung durch das kantonale Verwaltungsgericht, obwohl es die Mehrbelastung im Lichte von BGE 110 Ia 7 ff. für verfassungswidrig hält.
Verfassungswidriges Recht darf von den kantonalen Gerichten grundsätzlich nicht angewendet werden. Gründe, unter denen dies ausnahmsweise doch zulässig ist.