Avviso importante:
Le versioni vecchie di Netscape non sono in grado di mostrare i grafici. La funzionalità della pagina web è comunque garantita. Se volesse utilizzare frequentemente questa pagina, le raccomandiamo di installare un browser aggiornato.
 

Regeste

Wohnsitzpflicht für Beamte; Art. 8 Abs. 1 BtG.
- Niederlassungsfreiheit und Wohnsitzpflicht für Beamte (E. 3a).
- Einem Bundesbeamten ist die Ermächtigung zum auswärtigen Wohnen zu erteilen, wenn sich das auswärtige Wohnen nicht nachteilig auf den Dienst und dessen Besorgung auswirkt (E. 3b und c).
- Wohnsitzpflicht des Beamten und Familienwohnsitz (E. 4).
- Die Verweigerung der Ermächtigung zu auswärtigem Wohnen darf nicht den Charakter einer Disziplinarmassnahme haben (E. 5).

contenuto

documento intero
regesto: tedesco francese italiano

referenza

Articolo: Art. 8 Abs. 1 BtG