
1819-1875. Studium an der Akademie von Lausanne, in Zürich, Berlin und Bonn. 1841 Wahl zum Mitglied des Zivilgerichts von Glarus. Politische Tätigkeit als Gesandter der Tagsatzung und als Ständerat (lib.) von der Gründung des Bundesstaates bis 1874. In der gleichen Zeit auch Mitglied des Bundesgerichts. Wissenschaftliches Werk "Handbuch des schweizerischen Bundesstaatsrechts" (1864). Mit dem Entwurf des neuen Organisationsgesetzes für das Bundesgericht beauftragt. Erster Präsident des ständigen Bundesgerichts. Präsident in den Jahren 1858, 1871 und 1874. Nach schwerer Erkrankung im November 1875 verstorben. Aus: Eduard Schneider: 150 und 125 Jahre Bundesgericht, 1998 Stämpfli Verlag AG Bern