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Regeste
Art. 57 BV, Petitionsrecht.
1. Verhältnis zwischen kantonaler Petitionsgarantie und Petitionsrecht nach Art. 57 BV (E. 2).
2. Bedeutung und Tragweite des Petitionsrechts (E. 3).
3. Unzulässigkeit von Petitionen gegenüber Gerichten, die ein konkretes Gerichtsverfahren betreffen (E. 4).
Referenzen
Artikel:
Art. 57 BV