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Regeste
Kantonalrechtliche Haftung für spitalärztliche Tätigkeit; Willkür (
Art. 9 BV).
Verletzung von Art. 9 BV wegen willkürlicher Würdigung von Expertisen und widersprüchlicher Entscheidbegründung (E. 5).
Referenzen
Artikel:
Art. 9 BV