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Regeste

Art. 288-291 SchKG; Absichtsanfechtung; Genossenschaftsanteilscheine.
Voraussetzungen der Absichtsanfechtung im Falle des Verkaufs von Genossenschaftsanteilscheinen verbunden mit der Mitgliedschaft in der Genossenschaft (E. 3-6). Klage gegen den Vertragspartner des Schuldners und gegen den bösgläubigen Dritterwerber (E. 7 und 8). Art und Umfang der Rückerstattung (E. 9).

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Referenzen

Artikel: Art. 288-291 SchKG