Regeste
Grundlagenirrtum, Schadenersatz.
1. Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR. Umstände, unter denen der Irrtum eines Mieters über die Grösse der Wohnung als wesentlich anzusehen ist; Tat- und Rechtsfragen (E. 1).
2. Art. 26 Abs. 1 OR. Wo der Mieter keinen Anlass zu Misstrauen hat, darf er sich auf die Angaben des Vermieters verlassen (E. 2a). Keine Haftung des irrenden Mieters, wenn der Vermieter sich im gleichen Irrtum befindet oder ihn sogar selber herbeigeführt hat (E. 2b).