Oberste rechtsprechende Behörde

Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde der Schweiz. Es beurteilt in letzter Instanz Beschwerden gegen Urteile der höchsten kantonalen Gerichte, des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts. Betroffen sind das Zivilrecht, das Strafrecht und das Verwaltungsrecht.

Gerügt werden kann die Verletzung von Bundesrecht, Völkerrecht, von interkantonalem Recht oder von verfassungsmässigen Rechten. Der jeweilige Sachverhalt – also die einem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Fakten – kann nur beanstandet werden, wenn er von den unteren Instanzen offensichtlich unrichtig oder in Verletzung von Bundesrecht festgestellt worden ist.

 

Einheitliche Anwendung des Bundesrechts

Mit seinen Urteilen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land sicher. Es schützt die verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Seine Entscheide tragen zur Entwicklung des Rechts und zu des­sen Anpassung an veränderte Verhältnisse bei. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und übernehmen dessen Grundsätze.

Praktisch keine Gerichtsverfahren kommen in erster Instanz nach "Lausanne" und "Luzern". Für die erstinstanzlichen Verfahren sind meistens die Bezirksgerichte, welche je nach Kanton verschiedene Namen tragen, und die Behörden der Verwaltungsrechtspflege in den Kantonen zuständig. Für alle Zivil- und Strafrechtssachen sind die Kantone ver­pflichtet, neben der ersten zusätzlich eine zweite (obere) Gerichtsinstanz einzusetzen. Im öffentlichen Recht sind die kantonalen Verwaltungs- und Sozialversicherungsgerichte Vorinstanzen des Bundesgerichts. Auf Bundesebene sind dem Bundesgericht mit wenigen Ausnahmen ebenfalls andere richter­liche Behörden vorgeschaltet.

 

Trägt zur Entwicklung des Rechts bei

Muss das Bundesgericht eine rechtliche Frage beurteilen, die vom Gesetz nicht oder nicht eindeutig geregelt ist, trägt es mit seiner Rechtsprechung zur Entwicklung des Rechts bei. Manchmal zeigt sich, dass für ein bestimmtes rechtliches Problem eine gesetzliche Regelung fehlt, eine solche aber notwendig wäre. Das Bundesgericht weist den Gesetzgeber in diesem Fall auf diese Lücke hin. Das kann dazu führen, dass das Parlament ein Gesetz ergänzt oder neu formuliert.

 

Keine eigenen Sachverhaltsabklärungen

Die Tätigkeit des Bundesgerichts weicht von jener der kantonalen und der erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte ab. Die Richterinnen und Richter beschränken ihre Prüfung grundsätzlich auf Rechtsfragen. Sie stellen den Sachverhalt nicht neu fest, sondern stellen auf die zuvor festgestellten Tatsachen ab.

Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte der Eidgenossenschaft

Das Bundesgericht übt gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes die Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts aus. Die Aufsicht ist administrativer Art; die Rechtsprechung ist von der Aufsicht ausgenommen.

 

Ernennung der Mitglieder der Schätzungskommissionen

Dem Bundesgericht wurde 2021 die Kompetenz übertragen, Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen zu ernennen und nötigenfalls zu entlassen (Artikel 59 des Bundesgesetzes über die Enteignung). Die administrative Aufsicht über die eidgenössischen Schätzungskommissionen übt das Bundesverwaltungsgericht aus.

Wissenswertes zum Bundesgericht

In den folgenden Broschüren (PDF) finden Sie Wissenswertes über die Rolle des Bundesgerichts in der schweizerischen Rechtspflege, ferner über seine Funktion und Organisation.

 

Das Schweizerische Bundesgericht - Die dritte Gewalt des Bundesstaates

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Ausführliche Präsentation der Geschichte, der Organisation, der Mitglieder und der Mitarbeitenden der Institution. Zudem sind Auszüge aus publizierten Bundesgerichtsentscheiden (BGE) enthalten.

 

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Die Wege zum Bundesgericht - Kurzer Überblick über die Organisation der Rechtspflege in der Schweiz

 

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Darstellung der Rechtspflege in der Schweiz, auf kantonaler und Bundesebene, sowie der Akteurinnen und Akteure, die zu deren Funktionieren beitragen.

 

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