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Das Bundesgericht wurde im Jahre 1848 mit der Bundesverfassung vom 12. September 1848 gegründet, die nach dem Ende des Sonderbundkrieges den bisherigen Staatenbund in einen Bundesstaat umwandelte. Seine Aufgabe bestand "in der Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt". Die Kompetenzen des damaligen Bundesgerichts waren allerdings beschränkt. Es beurteilte vor allem zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen den Kantonen sowie mit dem Bund, politische Straftaten gegen den Bund sowie Verletzungen der von der neuen Verfassung gewährleisteten Grundrechte, soweit ihm derartige Klagen von der Bundesversammlung zur Behandlung überwiesen wurden. Es setzte sich aus elf nicht-ständigen Richtern zusammen und tagte nach Bedarf in der Bundeshauptstadt oder – wenn die zu behandelnden Fälle es erforderten – an einem anderen vom Präsidenten bestimmten Ort.
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1875 wurde das Bundesgericht ein ständiges Gericht. Diese Änderung ergab sich aus den neuen Aufgaben, die ihm mit der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 übertragen wurden. Es hatte zum einen Kompetenzkonflikte zwischen Bundesbehörden und Kantonalbehörden sowie Streitigkeiten staatsrechtlicher Natur zwischen Kantonen zu beurteilen, zum andern Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger gegen Entscheide kantonaler Behörden betreffend Verletzung verfassungsmässiger Rechte aber auch wegen Verletzung von Konkordaten, Staatsverträgen und Bundesrecht. Es wurde damit zu einem veritablen obersten Gerichtshof der Eidgenossenschaft, welcher die Freiheitsrechte und Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen sowie die einheitliche Anwendung des Bundesrechts sicherzustellen hatte. In den folgenden Jahrzehnten stiegen die Aufgaben des Bundesgerichts aufgrund der neuen gesetzgeberischen Kompetenzen des Bundes ständig an.Im Jahr 1875 zählte das Bundesgericht neun ordentliche Richter, denen jede andere berufliche Tätigkeit untersagt war, sowie zwei Gerichtsschreiber. In der Folge musste die Zahl der Richter und Gerichtsschreiber regelmässig der steigenden Belastung des Bundesgerichts angepasst werden. Es wurde ausserdem nötig, Abteilungen zu bilden, weil die Anzahl der zu beurteilenden Fälle deren Beurteilung in Plenarsitzungen nicht mehr erlaubte.Als Sitz des ständigen Bundesgerichts wurde Lausanne bestimmt. Das Gericht bezog zunächst Räumlichkeiten im "Casino de Derrière-Bourg", einem heute nicht mehr bestehenden Gebäude in der Nähe des Platzes St-François. Anschliessend arbeitete es während 40 Jahren im eigens für das Bundesgericht erstellten Gerichtsgebäude von Montbenon. Seit 1926 hat das Bundesgericht seinen Sitz im Gerichtsgebäude von Mon Repos, welches im gleichnamigen Park erbaut wurde.
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