Die Bundesverfassung sieht vor, dass die Urteile öffentlich verkündet werden. Die Leitentscheide des Bundesgerichts werden in der Amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichts (BGE) veröffentlicht. Sie können online in der Datenbank "Leitentscheide" abgerufen werden.
Seit 2007 sind alle Bundesgerichtsentscheide, grundsätzlich in anonymisierter Form, in der Datenbank "Alle Urteile" zugänglich.
Alle Endentscheide (Dispositive mit Parteibezeichnungen) werden ohne Urteilsbegründung im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne während vier Wochen für alle interessierten Personen aufgelegt. Die Namen der beteiligten Parteien werden für diese Urteilsauflage nur in Ausnahmefällen anonymisiert.