Avis important:
Les versions anciennes du navigateur Netscape affichent cette page sans éléments graphiques. La page conserve cependant sa fonctionnalité. Si vous utilisez fréquemment cette page, nous vous recommandons l'installation d'un navigateur plus récent.
 

Regeste

Unterhaltspflicht der Eltern nach Eintritt der Mündigkeit des Kindes (Art. 277 Abs. 2 ZGB).
1. Art. 277 Abs. 2 ZGB kann auch zur Anwendung gelangen, wenn ein Kind, dem keine angemessene Berufsausbildung zuteil wurde und das während einer gewissen Zeit selbst für seinen Unterhalt aufgekommen ist, seine Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgibt, um ein geeignetes Studium aufzunehmen, das ordentlicherweise abgeschlossen werden kann (E. 2a).
2. Die Tätigkeit eines Photoartikel-Verkäufers ohne besondere Vorbereitung oder gleichzeitigen Besuch von Fachkursen lässt sich nicht mit einer Photographenausbildung vergleichen, die ausschliesslich an einer Berufsschule durchgeführt wird (E. 2b).
3. Die Festsetzung des Unterhaltsbeitrages der Eltern liegt im Ermessen des Sachrichters: Das Bundesgericht greift nur ein bei einer Verletzung des Gebotes von Recht und Billigkeit (Art. 4 ZGB) (E. 2c).

contenu

document entier
regeste: allemand français italien

références

Article: Art. 277 Abs. 2 ZGB, Art. 4 ZGB