Regeste
Art. 88 OG; Art. 11 f. des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Auswanderung italienischer Arbeitskräfte nach der Schweiz vom 10. 8. 1964; Legitimation des vom Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung Betroffenen zur staatsrechtlichen Beschwerde, wenn dieser ohne den Widerruf auf die Verlängerung der Bewilligung Anspruch gehabt hätte. Art. 9 Abs. 2 lit. a und b ANAG : Befugnis des Gesuchstellers zur Verschweigung objektiv unrichtiger Verdächtigungen, selbst wenn die Fremdenpolizei eines andern Kantons darauf abgestellt hat; Anforderungen an den Beweis dafür, dass der Gesuchsteller zu Klagen Anlass gegeben habe.