Regeste
Art. 4 BV. Kantonales Steuerrecht.
Voraussetzungen für die Nichtigkeit einer Verwaltungsverfügung (Erw. 4).
Voraussetzungen für die Revision eines rechtskräftigen Steuerentscheides; kein Revisionsgrund liegt vor, wenn der Entscheid auf einer unzureichenden gesetzlichen Grundlage beruhte (Erw. 5).