Regeste
Art. 9 Abs. 1 AHVG; Art. 17, 22 Abs. 1 und 2 AHVV : zur Rechtsbeständigkeit von Beitragsverfügungen als urteilsähnlichen Verwaltungsakten.
Es ist grundsätzlich zulässig, eine Liegenschaft unter Berücksichtigung der eingetretenen tatsächlichen Verhältnisse für künftige Beitragsperioden dem Geschäfts- statt dem Privatvermögen zuzuordnen.