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Die Präsidentenkonferenz

Geschäftsverteilung
Die Präsidentenkonferenz
ist zuständig für:
  • Den Erlass von Weisungen und einheitlichen Regeln für die Gestaltung der Urteile;
  • Die Koordination der Rechtsprechung unter den Abteilungen;
  • Die Vernehmlassung zu Erlassentwürfen.