Die Präsidentenkonferenz
Geschäftsverteilung
Die Präsidentenkonferenz
ist zuständig für:
- Den Erlass von Weisungen und einheitlichen Regeln für die Gestaltung der Urteile;
- Die Koordination der Rechtsprechung unter den Abteilungen;
- Die Vernehmlassung zu Erlassentwürfen.