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Elektronische Beschwerde - Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht untersteht dem Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen (ReRBGer; SR 173.110.29). Die Eingabe einer elektronischen Rechtsschrift setzt folgende, einmalige Schritte voraus: 1) Erwerb einer qualifizierten elektronischen Signatur (Liste der zugelassenen elektronischen Signaturen unter www.seco.admin.ch/sas/00229/00251/index.html?lang=de). Danach sind für jede Eingabe die folgenden Schritte notwendig: 1) das auf dieser Webseite zur Verfügung gestellte Verfahrensformular ergänzen/ausfüllen Bemerkung: Die Anhänge können per Post, aber ebenfalls innert Frist versendet werden. Die elektronische Beschwerde am Schweizerischen Bundesgericht: Verfahrensformular: Anhang zum Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen (ReRBGer): |