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 Elektronische Beschwerde

Elektronische Beschwerde - Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht

Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht untersteht dem Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen (ReRBGer; SR 173.110.29).

Die Eingabe einer elektronischen Rechtsschrift setzt folgende, einmalige Schritte voraus:

1) Erwerb einer qualifizierten elektronischen Signatur (Liste der zugelassenen elektronischen Signaturen unter www.seco.admin.ch/sas/00229/00251/index.html?lang=de).
2) Übermittlung der Eingabe über eine anerkannte Zustellplattform (gegenwärtig www.incamail.ch, www.privasphere.com).

Danach sind für jede Eingabe die folgenden Schritte notwendig:

1) das auf dieser Webseite zur Verfügung gestellte Verfahrensformular ergänzen/ausfüllen
2) Unterzeichnung des Formulars mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur
3) Formular über eine anerkannte Zustellplattform fristgerecht ans Bundesgericht senden

Bemerkung: Die Anhänge können per Post, aber ebenfalls innert Frist versendet werden.

Die elektronische Beschwerde am Schweizerischen Bundesgericht:

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Verfahrensformular:

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Anhang zum Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen (ReRBGer):

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