Elektronische Beschwerde

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht
Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht untersteht dem Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen (ReRBGer; SR 173.110.29).
Die Eingabe einer elektronischen Rechtsschrift setzt folgende, einmalige Schritte voraus:
  1. Erwerb einer qualifizierten elektronischen Signatur
    Liste der zugelassenen elektronischen Signaturen.
  2. Übermittlung der Eingabe über eine anerkannte Zustellplattform gegenwärtig
    www.privasphere.com, www.incamail.com.
Danach sind für jede Eingabe die folgenden Schritte notwendig:
  1. Unterzeichnung der Rechtsschrift mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur
  2. Die Eingabe über eine anerkannte Zustellplattform fristgerecht ans Bundesgericht senden, im Prinzip via eGov (PrivaSphere) oder Einschreiben (IncaMail).
Bemerkung: Die Anhänge können per Post, aber ebenfalls innert Frist versendet werden.