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Elektronische Beschwerde

Elektronische Beschwerde - Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht
Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht untersteht dem Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen (ReRBGer; SR 173.110.29).
Die Eingabe einer elektronischen Rechtsschrift setzt folgende, einmalige Schritte voraus:
  1. Erwerb einer qualifizierten elektronischen Signatur (Liste der zugelassenen elektronischen Signaturen).
  2. Übermittlung der Eingabe über eine anerkannte Zustellplattform (gegenwärtig www.incamail.ch, www.privasphere.com).
Danach sind für jede Eingabe die folgenden Schritte notwendig:
  1. Das auf dieser Webseite zur Verfügung gestellte Verfahrensformular ergänzen/ausfüllen
  2. Unterzeichnung des Formulars mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur
  3. Formular über eine anerkannte Zustellplattform fristgerecht ans Bundesgericht senden
Bemerkung: Die Anhänge können per Post, aber ebenfalls innert Frist versendet werden.