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Kurzer Überblick über die Organisation der Rechtspflege in der Schweiz Eine Vorbemerkung In der Schweiz ist die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Strafrechts Sache des Bundes. Die Gerichtsbarkeit ist aber Aufgabe des Bundes und der Kantone. Folge davon ist bis zur Inkraftsetzung der Schweizerischen Zivilprozessordnung und der Schweizerischen Strafprozessordnung eine grosse Vielfalt in der Organisation der Gerichte und der gerichtlichen Verfahren der verschiedenen Kantone; diese Vielfalt kann hier nicht im Einzelnen untersucht werden. Die 26 kantonalen Systeme und jenes des Bundes sollen hier nur in einigen groben Zügen skizziert werden. Für diese Schematisierung wird um Nachsicht gebeten. Dokument im PDF-Format Damit Sie unsere Dateien im Adobe Portable Document Format (PDF) ansehen oder ausdrucken können, benötigen Sie den Adobe© Acrobat© Reader. Den Acrobat Reader können Sie von www.adobe.de kostenlos herunterladen. |