Regeste
Kosten- und Entschädigungsregelung im Plangenehmigungsverfahren; Art. 63 Abs. 1 und Art. 64 Abs. 3 VwVG .
Der Gesuchsteller im Plangenehmigungsverfahren kann sich im Beschwerdeverfahren, das durch Einsprecher veranlasst wird und in welchem es um den Bestand der Plangenehmigung geht, seiner Kosten- und Entschädigungspflicht nicht dadurch entledigen, dass er keine Anträge stellt (E. 2).