Regeste
Art. 127 Abs. 3 BV; interkantonale Doppelbesteuerung; Schuldzinsenverlegung bei Liegenschaftenhändlern.
Behandlung von Schuldzinsen in der interkantonalen Steuerausscheidung; bisherige Praxis zum Liegenschaftenhandel (E. 3 und 5).
Die Schuldzinsen sind bei Liegenschaftenhändlern nach dem quotenmässigen System proportional nach Lage der geschäftlichen und privaten Aktiven zu verlegen (Praxisänderung; E. 6).