Regeste
Art. 1 Abs. 3 ELG.
- Begriff des zivilrechtlichen Wohnsitzes (Erw. 2-4).
- Provisorische Festsetzung und Auszahlung der Ergänzungsleistung, wenn die Frage des leistungspflichtigen Kantons längere Zeit ungelöst bleibt: Bemerkung de lege ferenda (Erw. 5).