Regeste
Art. 28 Abs. 3 BMM; zweijährige Kündigungsschutzfrist.
1. Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Kündigung gemäss Art. 28 Abs. 3 BMM; Passivlegitimation bei Verkauf der Liegenschaft während des kantonalen Verfahrens (E. 1).
2. Die Schutzfrist des Art. 28 Abs. 3 BMM gilt auch gegenüber dem Erwerber der Mietliegenschaft, wenn er den Mietvertrag übernommen hat (E. 3).