Regeste
Freigabe eines Zollpfandes.
Voraussetzungen (Art. 121 Abs. 3 und Art. 122 Abs. 2 ZG ).
Ist das Eigentum an den als Zollpfänder beschlagnahmten Gegenständen umstritten, kann eine Freigabe der Pfänder erst erfolgen, wenn mit genügender Sicherheit vorfrageweise über das Eigentum an ihnen entschieden werden kann.