Avviso importante:
Le versioni vecchie di Netscape non sono in grado di mostrare i grafici. La funzionalità della pagina web è comunque garantita. Se volesse utilizzare frequentemente questa pagina, le raccomandiamo di installare un browser aggiornato.
 

Regeste

Staatshaftung. Verantwortlichkeitsgesetz des Kantons Basel-Landschaft vom 25. November 1851.
1. Kausalhaftung; Tragweite von § 25 des Verantwortlichkeitsgesetzes (E. 1b).
2. Pflichtwidrige Unterlassung im Zusammenhang mit dem Selbstmord eines aus der kantonalen psychiatrischen Klinik entwichenen Patienten (E. 2-4).
3. Schadenersatz bei Tötung. Ersatz der Bestattungskosten ohne Anrechnung der Unterhaltsleistungen, welche die Eltern des Getöteten infolge dessen Todes einsparen (E. 5a).
4. Leistung von Genugtuung ohne ausdrückliche Erwähnung im Verantwortlichkeitsgesetz? Frage offengelassen, da ein Anspruch auf Genugtuung nur bei besonderen, im konkreten Fall nicht vorliegenden Umständen gerechtfertigt wäre (E. 6).