Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
5A_1000/2022
Verfügung vom 4. Januar 2023
II. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Herrmann, Präsident,
Gerichtsschreiber Möckli.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Meyer,
Beschwerdeführer,
gegen
1. B.________,
2. C.________,
beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Matthias Müller,
3. D.________,
Beschwerdegegner,
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Affoltern, Sagistrasse 8A, 8910 Affoltern am Albis.
Gegenstand
Stiefkindadoption einer volljährigen Person,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, vom 28. November 2022 (PQ220063-O/U).
Nach Einsicht
in den Entscheid der KESB Bezirk Affoltern vom 2. Juli 2020, mit welchem die Erwachsenenadoption (Stiefkindadoption) der Beschwerdegegnerin 3 durch den Beschwerdegegner 1 gutgeheissen wurde,
in den Entscheid des Bezirksrates Affoltern vom 6. September 2022, mit welchem die hiergegen vom Beschwerdeführer (gemeinsames erwachsenes Kind des adoptierenden Vaters und dessen Ehefrau) erhobene Beschwerde abgewiesen wurde,
in den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 28. November 2022, mit welchem die hiergegen erhobene Beschwerde abgewiesen und die Adoption bestätigt wurde,
in die hiergegen erhobene Beschwerde vom 29. Dezember 2022,
in die Rückzugserklärung vom 3. Januar 2023,
in Erwägung,
dass das Beschwerdeverfahren 5A_1000/2022 zufolge Beschwerderückzuges durch den Abteilungspräsidenten abzuschreiben ist (Art. 32 Abs. 2 BGG),
dass die bislang angefallenen Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art 66 Abs. 1 BGG),
verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren 5A_1000/2022 wird infolge Beschwerderückzuges als erledigt abgeschrieben.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien, der KESB Bezirk Affoltern und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, mitgeteilt.
Lausanne, 4. Januar 2023
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Herrmann
Der Gerichtsschreiber: Möckli