Regeste
Verwaltungsgerichtsbeschwerde auf dem Gebiete der Fremdenpolizei. Art. 100 lit. b OG, Art. 11 Abs. 4 ANAG.
Der Entscheid der letzten kantonalen Instanz, mit dem die Aufhebung oder die vorübergehende Einstellung einer Ausweisung verweigert wird, unterliegt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht (Änderung der Rechtsprechung).