Regeste
Art. 24c RPG, Art. 41 RPV; bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen; Anwendungsbereich von Artikel 24c RPG.
Die Bestandesgarantie von Art. 24c RPG erstreckt sich in erster Linie auf Bauten, die vor dem 1. Juli 1972 in Übereinstimmung mit dem materiellen Recht erstellt oder geändert und aufgrund einer späteren Rechtsänderung zonenwidrig geworden sind. Anwendungsbereich von Art. 24c RPG bei später erstellten Bauten und Anlagen (E. 4.2).