Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_808/2020
Verfügung vom 26. August 2020
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari,
präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Nichteintreten auf Einsprache infolge Verspätung; Rückzug,
Beschwerde gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, vom 3. Juni 2020 (BES.2020.80).
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 25. August 2020zurückgezogen.
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzug der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 26. August 2020
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied : Die Gerichtsschreiberin:
Jacquemoud-Rossari Arquint Hill