Avis important:
Les versions anciennes du navigateur Netscape affichent cette page sans éléments graphiques. La page conserve cependant sa fonctionnalité. Si vous utilisez fréquemment cette page, nous vous recommandons l'installation d'un navigateur plus récent.
 
Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 1/2} 
12T_4/2009 
 
Verfügung vom 6. Januar 2011 
Verwaltungskommission 
 
Besetzung 
Bundesrichter L. Meyer, Präsident, 
Generalsekretär Tschümperlin. 
 
Beteiligte 
Verwaltungskommission des Bundesgerichts, 
Aufsichtsbehörde, 
 
gegen 
 
Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungskommission, beaufsichtigtes Gericht, 
 
Gegenstand 
Aufsichtsverfahren nach Art. 1 Abs. 2 BGG i.V.m. Art. 71 VwVG (Dossierführung; Transparenz der Entscheidfindung). 
Erwägungen: 
 
1. 
Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts als Aufsichtsbehörde hat das Bundesverwaltungsgericht durch Präsidialverfügung vom 12. Januar 2010 aufgefordert, der Aufsichtsbehörde das Archivierungsreglement samt sachdienlichen Erläuterungen einzureichen. 
 
2. 
Die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgericht hat der Aufsichtsbehörde mit Begleitbrief vom 21. Dezember 2010 das vom Gesamtgericht am 9. Dezember 2010 verabschiedete Aufsichtsreglement fristgerecht eingereicht. Das Reglement regelt die Archivierungsgrundsätze, die Zuständigkeiten und den Zugang zum Archivgut. Es enthält namentlich auch eine Bestimmung über die Dokumentierung der Entscheidfindung (Art. 3 Abs. 1 lit. h). Das Bundesverwaltungsgericht hat damit die Transparenz der Entscheidfindung seiner Verfahren selbst geregelt. Weitere aufsichtsrechtliche Abklärungen erübrigen sich. Das Verfahren kann als gegenstandslos geworden abgeschrieben werden. 
 
3. 
Kosten sind im vorliegenden Fall keine zu erheben. 
 
Demnach verfügt der Präsident: 
 
1. 
Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 
 
2. 
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3. 
Dieser Entscheid wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt. 
 
Lausanne, 6. Januar 2011 
Im Namen der Verwaltungskommission 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Generalsekretär: 
 
Meyer Tschümperlin