Regeste
Auflösung einer Aktiengesellschaft aus wichtigen Gründen (Art. 736 Ziff. 4 OR).
Voraussetzungen der Auflösungsklage; Subsidiaritätsprinzip; Ermessensspielraum. Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. 2.2.1 und 2.2.2).
Umstände wie eine andauernd schlechte Geschäftsführung, die in den Ruin der Gesellschaft führen kann, eine anhaltende Verletzung der Rechte der Minderheitsaktionäre oder eine Blockierung der Organe können zu einer Auflösung aus wichtigen Gründen führen (E. 2.2.2 und 2.2.3).