Regeste
Art. 22ter BV; Rechtssicherheit; Änderung von Zonenplänen.
Die Verwirklichung einer den gesetzlichen Grundsätzen des RPG entsprechenden Planung hat Vorrang vor dem Gebot der Beständigkeit eines Planes. Die Frage der Rechtssicherheit und damit der Planbeständigkeit stellt sich daher nur für bundesrechtskonforme Pläne.