Regeste
1. Legitimation zur Nichtigkeitsbeschwerde.
Der öffentliche Ankläger des Kantons kann mit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde die Frage aufwerfen, ob die kantonale Vorinstanz bei einem Freispruch Bundesrecht zu Unrecht als EMRK-widrig nicht angewendet habe (E. 1c/bb).
2. Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichung.
Art. 204 StGB und dessen Auslegung durch das Bundesgericht halten vor der in Art. 10 EMRK garantierten Meinungsäusserungsfreiheit stand (E. 4).