Regeste
Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen, angehoben von Mutter und Kind deutscher Nationalität, mit Wohnsitz in der Schweiz im Zeitpunkt der Geburt, gegen einen um die Zeit der Empfängnis in Italien wohnhaft gewesenen italienischen Staatsbürger.
a) Zuständigkeit des Richters am Wohnsitz der Klägerschaft zur Zeit der Geburt (Erw. 2).
b) Anwendbarkeit des im Gebiete des örtlich zuständigen Richters geltenden materiellen Rechtes. Änderung der Rechtsprechung (Erw. 3 lit. b).