Regeste
Internationales Privatrecht. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts.
Bestimmung des anwendbaren Rechtes in Bezug auf die Frage des Zustandekommens eines Vertrages (Erw. 2).
Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage: Die Würdigung von Urkunden im Rahmen eines Indizienbeweises über das Vorliegen eines mündlichen Vertragsschlusses ist vom Bundesgericht nicht überprüfbar (Erw. 3).