Regeste
Art. 6 Abs. 1 UVG; Art. 4 ATSG; natürliche oder unfallbedingte Todesursache.
Unfallcharakter eines Todesfalls nach einem Sturz auf einer Bergwanderung verneint, weil der Tod überwiegend wahrscheinlich durch einen kardiovaskulären Schwächeanfall verursacht worden ist (E. 3).