Regeste
Einsprache gegen Nationalstrassen-Ausführungsprojekt.
Zulässigkeit von Feststellungsbegehren (E. 3).
Verkehrslenkende Massnahmen, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen, sind nicht im nationalstrassenrechtlichen Einsprache- und Plangenehmigungsverfahren anzuordnen (E. 6a, b). Verfahren für die Änderung der Höchstgeschwindigkeit (E. 6c).