Regeste
Art. 5 Abs. 4 AHVG, Art. 6 Abs. 2 lit. f AHVV.
- Ob von einem Arbeitgeber ausgerichtete Lohnzulagen als beitragsfreie Haushaltszulagen zu qualifizieren sind, ist nicht generell-abstrakt nach der einschlägigen Besoldungs- oder Zulagenordnung, sondern konkret nach Massgabe von Gesetz, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zu beurteilen.
- Die in casu an alle Arbeitnehmer mit eigenem Haushalt entrichtete Zulage ist in jenen Fällen von der Beitragspflicht befreit, in denen die Bezüger
- verheiratet sind oder
- ledig, verwitwet oder geschieden sind und mit Kindern zusammenleben.
- Insofern Rz. 2121 letzter Satz der Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung über den massgebenden Lohn (WML), gültig ab 1. Januar 1987, dem widerspricht, erweist sich diese Verwaltungsweisung als gesetzes- und verordnungswidrig.